Badi Ordnung
1. Geltungsbereich
Die vorliegende Badeordnung gilt für das gesamte Areal der Schwimmbadanlage. Sie regelt den Betrieb und die Benützung des Schwimmbades und dient der Sicherheit, Ruhe und Ordnung im Badebetrieb.
Die Badeordnung ist für alle Badegäste und Besucher verbindlich.
2. Öffnungs- und Betriebszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten sind am Empfang und unserer Homepage aufgeführt. Bei schlechtem Wetter kann der Freibadbetrieb eingestellt werden. Bei besonderen Anlässen, speziellen Witterungsverhältnissen, Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten können die Öffnungszeiten verlängert oder kann der Badebetrieb vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden. Der Zutritt zum Schwimmbad ist 30 Minuten vor der Schliessung nicht mehr gestattet. Das Wasser ist 15 Minuten vor Schliessung zu verlassen. Für die Benützung der Anlage durch Schwimmsportvereine können besondere Vorschriften erlassen werden. Es ist untersagt, das Schwimmbad ausserhalb der Öffnungszeiten zu betreten.
3. Zutrittsbeschränkungen
Das Schwimmbad darf nicht betreten werden von Personen:
- die alkoholisiert sind oder unter Drogeneinfluss stehen
- mit ansteckenden Krankheiten oder Ausschlägen
- die durch ihr Verhalten Anstoss erregen
- die weggewiesen oder denen es durch Verfügung verboten wurde
- Kinder unter 12 Jahren werden nur in Begleitung von Personen mit Mindestalter von 16 Jahren im Schwimmbad zugelassen, einem mit Ausnahme eines gültigen WSC-Ausweises (Wasser-Sicherheits-Check)
4. Eintrittspreise
- Die Eintrittspreise sind beim Eingang publiziert.
- Gelöste Karten und Abonnemente werden nicht zurückgenommen, verlorene nicht ersetzt.
- Beim Eintritt sind unaufgefordert Abonnemente vorzuweisen.
- Ohne Abonnement muss der Einzeleintrittspreis bezahlt werden.
- Für Wertsachen wird nicht gehaftet, auch wenn diese in geschlossenen Garderobekästen oder Kabinen aufbewahrt werden.
- Der Aufwand für die Reparatur oder Ersatzbeschaffung beschädigter Kabinen oder Kleiderkästen wird mit dem Depotgeld verrechnet
- Badekleider, Badetücher und andere Gegenstände können an der Kasse gegen Entgelt gemietet werden.
5. Badebetrieb
- Jeder Badegast hat vor der Benützung der Becken den Körper so wie die Haare zu duschen
- Jegliche Verunreinigung der Anlage und der Becken ist verboten. Für Abfälle stehen genügend Behälter zur Verfügung
- Das Mitbringen von Tieren ist verboten
- Die Benützung der Becken mit Strassenkleidung, Burkas und Unterwäsche ist verboten
- Zum Baden und Schwimmen ist angemessene Badekleidung zu tragen
- Das Betreten der Beckenumgänge ist nur mit entsprechender Badekleidung erlaubt
- Das An- und Auskleiden hat in den Garderoberäumen zu erfolgen. Die für das andere Geschlecht reservierten Garderobenräume dürfen nicht betreten werden
- An Epilepsie leidende oder sonst besonders gefährdete Personen dürfen nur mit Begleitung und nach Verständigung des Aufsichtspersonals im Mehrzweckbecken schwimmen
- Sämtliche Wassersportanlagen werden auf eigenes Risiko benützt
Es ist verboten:
- Fahrzeuge, Rollschuhe oder Rollbretter zu benützen
- Gäste zu belästigen, zu bespritzen, unterzutauchen, in die Becken zu werfen
- in den Gängen, Garderoben, Schwimmhalle und den Beckenumgängen zu rauchen, zu essen und Süssgetränke zu trinken
- in den Becken und Fusswaschbecken Seife zu verwenden
- die Diensträume zu betreten
Folgendes ist durch den Bademeister zu bewilligen:
- schwimmen mit Flossen
- Unterschriften sammeln
- verteilen/verkaufen von Drucksachen oder Produkten
- durchführen von Kursen
Abfälle sind in die hierfür aufgestellten Behälter, Streichhölzer und Raucherabfälle in die dafür vorgesehenen Aschenbecher zu werfen.
Beim Besuch des Schwimmbades durch Gruppen haben die Gruppenleiter/Begleitpersonen für einen geordneten Badebetrieb zu sorgen und die Gruppenmitglieder ständig zu überwachen.
6. Restaurant
Der Restaurantführer hat das alleinige Recht, auf dem Areal des Schwimmbades Esswaren und Getränke zu verkaufen. Das Konsumieren von mitgebrachten Speisen ist im Restaurantbereich nicht gestattet.
7. Straf- und Schlussbestimmungen
Die Besucher des Schwimmbades haben die Vorschriften dieser Badeordnung und die Weisungen des Aufsichtspersonals zu befolgen.
Der Betriebsleiter oder sein Stellvertreter können Personen, die sich den Vorschriften dieser Badeordnung oder den Weisungen des Aufsichtspersonals nicht unterziehen, aus dem Schwimmbad verweisen. Der Betriebsleiter kann befristete oder unbefristete Zutrittsverbote verfügen. Für Unfälle, die durch eigenes oder durch ein Verschulden Dritter verursacht werden, übernehmen die Betreiberin des Schwimmbades und das Schwimmbadpersonal keine Haftung. Die Haftung für angerichteten Schaden und die strafrechtliche Verfolgung bleiben vorbehalten. Für Minderjährige haften die gesetzlichen Vertreter. Bei Zutritt ohne gültigen Eintritt ist eine Busse von CHF 50.00 zu bezahlen, dasselbe gilt, wer sich nicht mit seinem persönlichen Abonnements Zutritt ins Bad verschafft.
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus der vorliegenden Badeordnung wird Reiden vereinbart.